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Updated: 31.12.2006
Ausländische Privat Yachten in türkischen Gewässern.
Yachten, die in die Türkei einreisen oder diese verlassen, können die entsprechenden Formalitäten nur in dafür bestimmten Häfen oder Marinas (Port of Entry) durchführen.
Dort müssen Sie ein Transit Log, das offizielle Dokument zur Nutzung der Yacht in türkischen Gewässern erwerben.
Wenn Sie von internationalen Gewässern oder ausländischen Häfen aus in die Türkei einreisen, müssen Sie die Seite Y1 auf dem Formular ausfüllen .
Bei der Einreise müssen die Formalitäten bei den Behörden in folgender Reihenfolge erledigt werden :
1 ) Sie wenden sich an die Gesundheitsbehörde im Hafen, und lassen den entsprechenden Abschnitt dieses Formulars durch den zuständigen Beamten abstempeln.
2 ) Wenden Sie sich nun an die Grenzpolizei und lassen den entsprechenden Abschnitt des Formulars vom diensthabenden Beamten abstempeln.
3 ) Als naechstes legen Sie dem Zollamt die Inventarliste Ihres Schiffes vor, damit der entsprechende Abschnitt des Formulars vom Zollbeamten genehmigt werden kann.
4 ) Schliesslich teilen Sie dem Hafenmeister mit, dass Sie in die Türkei eingereist sind und geben die Häfen, die Sie auf Ihre Fahrtroute anlaufen möchten, bekannt. Lassen Sie den entsprechenden Abschnitt des Formulars von Hafenmeister abstempeln.
Bei D - Marin Turgutreis Marina können Sie alle Behörden in einem Gebäude finden. Das hilft Ihnen Zeit zu sparen.
Bei der Ausreise vom letzten Hafen oder auch für das Einlagern am Hafen
über die Winterzeit muss der Transitlog vor Ort fertiggestellt werden.
Ausländische Yachten dürfen während der zugelassenen Reiseroute in alle
Häfen ohne Zoll einreisen und anlegen.
Der Kapitän der Yacht muss den Transitlog auf der Yacht aufbewahren und diesen
den zuständigen Beamten jederzeit vorzeigen können.
Ausreise aus der Türkei
Wenn Sie von türkischen Häfen in internationale Gewässer oder ausländische Häfen auslaufen, füllen Sie bitte den Ausreiseabschnitt dieses Formulars (die Y2 Seite) aus und lassen den entsprechenden Abschnitt vom Hafenmeister genehmigen, damit Sie die Ausreiseformalitäten bei der Zollbehörde abschliessen können. |